Allgemeine
Geschäfts-
­bedingungen

I. Gegenstand und Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte des Designstudios Kreativzirkel UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend in Kurzform „Studio“ genannt, mit ihren Vertragspartnern, nachstehend in Kurzform „Kunde“ genannt, insbesondere für Dienstleistungen und/oder Werke auf dem Gebiet des Designs und der Kommunikation. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von dem Studio entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen.

Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von dem Studio schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

II. Präsentation

Wird nach einer Präsentation kein Auftrag erteilt, so bleiben alle Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Entwürfe, Werke, Ideen etc. Eigentum des Studios . Der Kunde ist nicht berechtigt, dieses Material gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Der Kunde hat, falls es nicht zur Auftragserteilung kommt, alle in seinem Besitz befindlichen Präsentationsunterlagen unverzüglich an das Studio zurückzugeben und mögliche existierende Kopien zu vernichten.

Falls kein Auftrag erteilt wird, bleibt es dem Studio unbenommen die präsentierten Ideen, Werke, Entwürfe etc. für andere Projekte und Kunden zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen und Angeboten an Dritte, sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder seiner Bevollmächtigten verpflichten den Kunden zur Honorarzahlung in Höhe der betreffenden Leistung. Diese orientiert sich an dem Angebot des Studios oder, sofern ein solches noch nicht vorliegt, an den marktüblichen Konditionen.

III. Kostenvoranschläge, Vergütung

Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart, wird grundsätzlich auf Basis der Stundensätze des Studios nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Web Projekte werden mit einem Pauschalpreis angeboten, in jeder Phase der Konzeption und dem Design sind zwei Änderungsrunden im Preis enthalten, weitere Änderungsrunden sind nach dem vereinbarten Stundensatz separat zu zahlen.

Kostenvoranschläge und Kalkulationen sind nicht verbindlich; Überschreitung der vorläufigen Kalkulation oder des Kostenvoranschlages von mehr als 10% werden dem Kunden angezeigt.

Die Honoraransprüche des Studios entstehen auch dann, wenn die jeweiligen Leistungen zuvor nicht durch einen KVA durch das Studio veranschlagt worden sind. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ist nicht ausreichend). Sollte der Kunde mit dem Studio schriftlich vereinbart haben, dass vor Ausführung von Arbeiten die Freigabe eines Kostenvoranschlages erforderlich ist, gilt der KVA spätestens nach 7 Werktagen als freigegeben, es sei denn, der Kunde hat dem Inhalt des KVA ́s ausdrücklich und schriftlich widersprochen.

Die Auftragserteilung und damit das jeweilige Projekt beginnt erst mit der Leistung der im KVA vereinbarten Anzahlung, sofern diese definiert ist.

IV. Fremdkosten

Fremd- und Nebenkosten, wie die Kosten für die Einschaltung von Fotografen, Designern u. ä. sowie Aufwendungen für User Testings, für Kurier, Reisespesen u. ä. sind gegen Nachweis gesondert zu vergüten, wenn nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Das Studio ist auch berechtigt, alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu vergeben. Gleiches gilt auch für Stockmaterial oder Druckkosten.

V. Treuebindung

Die Treuebindung des Studios an den Auftraggeber verpflichtet das Studio zu einer objektiven, auf die Zielsetzung des Kunden ausgerichteten Beratung sowie einer dementsprechenden Auswahl dritter Unternehmen, z. B. für Produktionsvorgänge. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Auswahl Dritter unter Beachtung des Grundsatzes eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg im Sinne des Kunden. Das Studio ist zur Geheimhaltung aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden verpflichtet.

VI. Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentum, Vertragsstrafe

  1. Sämtliche durch das Studio angefertigten Entwürfe, Konzepte, Ideen etc. sind urheberrechtlich geschützte Werke i. S. d. § 2 UrhG, und zwar selbst dann, wenn diese nicht die Erfordernisse des § 2 UrhG erfüllen. Sämtliche Leistungen des Studios dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung des Studios genutzt oder bearbeitet oder geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen von Entwürfen, Zeichnungen, Druckvorlagen, Konzepten, Ideen etc. ist nicht zulässig. Bei Zuwiderhandlung ist der Kunde verpflichtet eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars an das Studio zu zahlen.
  2. Im Falle einer Rechteübertragung richtet sich deren Umfang in räumlicher, zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen bzw. dem Vertragszweck; § 31 Abs. 5 UrhG findet entsprechend Anwendung. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung des Studios.
  3. Über den Umfang der Nutzung steht dem Studio ein Auskunftsanspruch zu.
  4. Bei Veröffentlichungen wird das Studio in üblicher Form als Urheber genannt.
  5. Das Studio darf die von ihr entwickelten Produkte und Kommunikationsmittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren, sofern dabei die Geschäftsgeheimnisse des Kunden gewahrt werden.
  6. Das Eigentum an den Arbeitsergebnissen des Studios geht erst mit vollständiger Bezahlung des Auftrages auf den Auftraggeber über.

VII. Konkurrenzausschluss

Das Studio verpflichtet sich, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte mit anderen Kunden zu informieren und gewährt auf Verlangen Konkurrenzausschluss für einzelne festzulegende Produkt- und Dienstleistungsbereiche zugunsten des Kunden. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch das Studio korrespondiert die Verpflichtung des Kunden, während des ungekündigten Vertrages mit dem Studio im Bereich des Vertragsgegenstandes keine weiteren Agenturen oder anderen Dienstleister für Design und Kommunikation gleichzeitig mit der Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung des vertragsgegenständlichen Projektes zu beauftragen.

VIII. Rechnungen, Aufrechnungen

Das Studio ist berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erteilte Teilleistungen in Rechnung zu stellen, ohne dass diese Teilleistungen in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen müssen.

Kündigt der Kunde nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projekts das Vertragsverhältnis, so ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu bezahlen. Die Vergütung ist um den Betrag zu mindern, der den Aufwendungen entspricht, die das Studio durch Nichtdurchführung des Projekts oder Abbruch des Projekts einspart.

Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zahlbar. Gegenüber Unternehmern werden nach Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz berechnet.

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

IX. Haftung und Versand

Das Studio haftet dem Auftraggeber auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten. Die Prüfung von Rechtsfragen, insbesondere aus dem Bereich des Urheber-, Wettbewerbs- und Markenrechts ist nicht Aufgabe des Studios. Das Studio haftet deshalb nicht für die rechtliche Zuverlässigkeit des Inhalts und/oder der Gestaltung der Arbeitsergebnisse. Das Studio haftet auch nicht für Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

Wird das Studio von Dritten aufgrund der Gestaltung und/oder des Inhalts des Arbeitsergebnisses auf Unterlassung oder Schadensersatz u. ä. in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber das Studio von der Haftung frei.

Der Versand von Unterlagen erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung innerhalb des gleichen Ortes oder durch Mitarbeiter bzw. Fahrzeuge des Studios erfolgt. Das Studio ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu versichern.

X. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Düsseldorf, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und/oder Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Eine unwirksame Klausel ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahe kommt. Soweit nicht anders vereinbart, ist auch auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Auftragnehmern deutsches Recht anwendbar.

Düsseldorf, den 01.03.2019